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VGH Bayern, 21.07.2011 - 16a DZ 09.2159 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wegen Dienstunfähigkeit pensionierter Lehrer; Disziplinarverfügung; Gehaltskürzung wegen Missachtung einer Weisung zu stationärer Diagnostik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 16a DZ 09.2159
Dies kann dann der Fall sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, Beschluss vom 14.04.2011, 2 B 80/10 ).Ein Gericht verletzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 14.04.2011, a.a.O.) seine Aufklärungspflicht nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die von der durch einen Rechtsanwalt vertretenen Partei nicht beantragt worden ist, es sei denn, die Beweiserhebung habe sich dem Gericht auch ohne einen solchen Antrag aufgedrängt.
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 16a DZ 09.2159
Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004, DVBl 2004, 838). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2011 - 16a DZ 09.2159
Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004, DVBl 2004, 838).